Wird falsch gelüftet und geheizt, drohen gesundheitliche Probleme durch Schimmelpilze und hohe Heizkosten. Doch nicht immer ist falsches Lüften und Heizen für die Schimmelpilzbildung verantwortlich: Liegt beispielsweise ein Baumangel vor, hat der Mieter Anspruch auf eine Mietminderung.
Inhaltsverzeichnis
Welche Gefahren drohen durch falsches Lüften?
In der Wohnung bildet sich ständig Feuchtigkeit – etwa durch die Atmung, weil der Mensch schwitzt, aber auch durchs Kochen und Duschen. Gelang diese Feuchtigkeit nicht durch regelmäßiges und richtiges Lüften aus der Wohnung, drohen einige Gefahren.
Schimmelbildung
Kühlt sich die feuchte Luft in der Wohnung langsam ab, lässt sie sich auf die kalten Wände nieder. Und zwar immer an der kühlsten Stelle eines Raumes, meist in der Nähe eines Fensters. Beträgt die Luftfeuchtigkeit im Raum nun 60% oder mehr, bildet sich Schimmel. Grundsätzlich bildet sich Schimmel immer dort, wo es dauerhaft feucht ist, beispielsweise im Badezimmer oder der Küche.
Mittlerweile ist bekannt, dass Schimmel in der Wohnung weit mehr als nur ein Schönheitsfehler ist. Schimmelsporen können beim Menschen Allergien, Asthma sowie Haut- und Schleimhautreizungen auslösen. Außerdem droht eine erhöhte Infektanfälligkeit.
Vergasung von Chemikalien
Durch starkes Heizen der Wohnung und zu wenig frische Luft besteht die Gefahr, dass Chemikalien aus Möbeln, vorherigen Renovierungsarbeiten und Baustoffen ausströmen. Wird nicht anständig gelüftet, verbleiben die Chemikalien in der Wohnung.
Teure Heizkosten
Neben gesundheitlichen Problemen werden die Heizkosten durch falsches Lüften in die Höhe getrieben. Stehen Fenster im Winter beispielsweise stundenlang in Kippstellung, wird die erwärmte Luft nach draußen befördert. Die Wände kühlen stark ab, sodass die Wohnung nach dem Lüften mit einem erheblichen Energieaufwand wieder aufgewärmt werden muss, und das schlägt sich finanziell in der Betriebskostenabrechnung nieder.
Schimmel in der Mietwohnung
Nicht immer sind falsches Lüften und Heizen durch Mieter der Grund für Schimmel: In fast 50% der Fälle sind eine fehlerhafte Dämmung und Baumängel für Schimmel in der Wohnung verantwortlich. Da Schimmel aber generell entweder durch falsches Lüften, durch Baufehler oder einer Kombination aus beiden entstehen kann, ist die Schuldfrage nicht ohne Weiteres zu beantworten. So führt Schimmel in der Wohnung häufig zu Ärger zwischen Mieter und Vermieter und beschäftigt auch die Gerichte. Siehe hierzu: Mietminderung bei Schimmel.
Erste Anzeichen von Schimmel: Modriger, muffiger Geruch und erste dunkle Flecken.
Wer ist Schuld am Schimmel?
Generell gilt:
- Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich auf Schimmel in der Wohnung hinweisen
- In der Mängelanzeige setzt der Mieter dem Vermieter eine Frist, in welcher der Schimmel beseitigt werden muss
- Der Vermieter muss den Schaden auf eigene Kosten beseitigen, da es zu den Vermieter-Pflichten gehört, die Wohnung im gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten.
Weigert sich der Vermieter die Kosten der Beseitigung zu übernehmen, weil der Mieter den Schimmel verursacht hat, muss er die Schuld des Mieters beweisen. Im Zweifel wird ein Gutachter klären, welche Gründe für die Schimmelsporen verantwortlich sind.
Mietminderung
Hat der Mieter den Schimmel in der Wohnung nicht zu verantworten, hat er bis zur Schimmelbeseitigung des Vermieters Anspruch auf Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung bei Schimmel ist dabei von Fall zu Fall unterschiedlich und auch von der Beeinträchtigung der Mietsache abhängig:
- Schimmel im Bad: Mietminderung von 10% (AG Schöneberg, 10.04.2008, Az. 109 C 256/07)
- Schimmel im Kinderzimmer: Mietminderung von 20% (LG Bochum, 22.08.2003, Az. 10 S 52/02)
- Schimmel im Schlafzimmer: Mietminderung von 15% (LG Berlin. 23.05.2014, Az. 65 S 524/13)
Wenn der Schimmel bereits zu einer Gesundheitsgefährdung führt, ist eine höhere Mietminderung angemessen (BGH, 11.07.2012, Az.: VIII ZR 138/11).
Richtig Lüften und Heizen in der Mietwohnung
Mieter sind dazu verpflichtet, die Mietsache ordentlich zu behandeln und zu pflegen. Dazu gehört auch das richtige Heizen und Lüften. Mieter müssen dafür sorgen, dass die Wohnung nicht auskühlt und ein ausreichender Luftaustausch stattfindet. Wurde keine abweichende Vereinbarung im Mietvertrag oder in der Hausordnung aufgenommen, müssen Mieter für eine durchschnittliche Temperatur von 18 Grad in der Wohnung sorgen.
Gleichzeitig müssen Mieter ihre Wohnräume regelmäßig (drei bis vier Mal am Tag) lüften. Während der Arbeitszeit ist der Mieter übrigens nicht zur Lüftung verpflichtet (LG Frankfurt/Main, 16.01.2015, 2-17 S 51/14).
Wichtig: Lüftet der Mieter im Winter seine Wohnung ohne überhaupt zuhause zu sein, riskiert er eine Abmahnung oder gar die Kündigung der Wohnung durch den Vermieter (LG Berlin, Urteil v. 22.01.2014, Az.: 65 S 268/13).
Häufige Fehler beim Lüften
- Dauerkipplüften (Das Fenster wird mehr als 60 Minuten am Stück auf Kippstellung gelassen)
- Zu kurzes und seltenes Dauerkipplüften – dadurch kann nur sehr wenig feuchte Luft ausgetauscht werden
- Zu kurzes Stoßlüften (1 Minute oder kürzer) – die feuchte Luft im Raum kann nur sehr gering ausgetauscht werden
- Zu langes Stoßlüften (20 Minuten oder länger) – die Feuchtigkeit verschwindet dann zwar vollständig aus dem Raum, allerdings kühlt der Raum zu stark aus. Die Folge: Erhöhte Heizkosten
Wie lüftet man richtig?
Während des Kochens und nach jedem Duschen sollte die Wohnung für 10 bis 15 Minuten stoß-gelüftet werden (laut dem LG Hamburg ist dies durchaus zumutbar: 11.07.2000, Az. 316 S 227/99). Das „perfekte“ Lüftverhalten ist allerdings stark vom Wetter und den Außentemperaturen abhängig:
Lüften und Heizen im Winter
Im Winter gilt:
- Mindestens drei Mal täglich (Morgens, Mittags, Abends) in allen Räumen lüften
- Die Fenster weit öffnen und für 5 Minuten stoßlüften
- Danach die Fenster vollständig schließen
Wichtig: Die Heizung in dieser Zeit herunterdrehen und nach dem Lüften – entsprechend der Nutzung – wieder einstellen.
- Richtwert für Wohnräume: 20 bis 22 Grad
- Richtwert Schlafräume: 16 bis 18 Grad
- Richtwert Badezimmer: 21 Grad
Wird dementsprechend im Winter gelüftet und geheizt, wird genügend Frischluft ausgetauscht, die Wände kühlen nicht zu stark ab und es wird kaum Energie benötigt, um die Wohnung nach dem Lüften wieder aufzuheizen.
Lüften im Herbst und Frühling
Dass das Schimmelrisiko im Winter am höchsten ist, ist ein Irrglaube. Das höchste Risiko der Schimmelpilzbildung besteht tatsächlich im Frühling und Herbst. Das Wetter ist meist mild und feucht, zudem gibt es kaum einen Temperaturunterschied zur Wohnung. Dies führt dazu, dass die Luft beim Lüften nur sehr langsam ausgetauscht werden kann. Im Frühling und Herbst muss daher öfter und länger gelüftet werden:
- Vier Mal täglich in allen Räumen lüften
- Die Fenster weit öffnen und für mindestens 10 bis 15 Minuten stoßlüften
Richtig Lüften im Sommer
Im Sommer sollte zwei Mal am Tag (früh morgens und spät abends) in allen Räumen für mindestens 30 Minuten gelüftet werden.
Wäsche trocknen in der Mietwohnung
Wird Wäsche in der Wohnung getrocknet, entsteht eine noch höhere Feuchtigkeit in der Wohnung. Um Schimmel zu vermeiden, sollte folgendes beachtet werden:
Wäsche trocknen auf der Wäscheleine
- Der Wäscheständer sollte in einem warmen, beheizten Raum aufgestellt werden – nur warme Luft kann genügend Feuchtigkeit aufnehmen
- Während des Trocknens sollte mehrmals am Tag für mindestens 10 Minuten stoßgelüftet werden, damit die feuchte Luft ausdringen kann
- Der Raum wird bestenfalls geschlossen gehalten, damit die feuchte Luft nicht auch noch in andere Räume gelangt
Wäsche trocknen im Wäschetrockner
Auch beim Trocknen mit einem Wäschetrockner wird feuchte Luft aus dem Gerät abgegeben. Daher muss auch hier regelmäßig – wie beim Trocknen auf der Wäscheleine – gelüftet werden.
Wäsche trocknen im Wäschekeller
In Wäschekellern lohnt sich der Einsatz eines Luftentfeuchters. Dieser saugt die feuchte Luft an und kühlt sie bis unter den Taupunkt ab. Der dadurch entstehende Wasserdampf kann leicht nach draußen abgeführt werden, gleichzeitig wird die trockene Luft erwärmt in den Raum zurückgegeben.
Tipps gegen zu viel Feuchtigkeit in der Wohnung
- Beim Kochen immer die Dunstabzugshaube benutzen, damit Feuchtigkeit (und Gerüche) abgezogen werden.
- Nach jedem Duschen sollten die Fliesen grob mit einem Wasserschieber getrocknet werden, damit das Wasser nicht über die Luft verdunstet und Schimmel riskiert wird.
- In Badezimmern ohne Fenster gilt: Der Abluftschacht muss einwandfrei funktionieren, damit die Feuchtigkeit ordentlich abzieht.
- Möbel sollten nicht zu nah an „kritische“ Wände gestellt werden, ein Abstand von 2 bis 4 Zentimeter sollte eingehalten werden.
- Werden Räume längere Zeit nicht geheizt, müssen diese öfter gelüftet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die feuchte Luft an den kalten Wänden kondensiert und sich Schimmel bildet.
- Beheizte Räume sollten immer geschlossen werden, damit keine warme Luft in kalte Räume zieht und sich Schimmel bilden kann.