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Kamin in der Mietwohnung – Rechte und Pflichten für Mieter

Kaminofen

Draußen fällt der Schnee und die eisigen Temperaturen drücken auf das Gemüt – doch Mieter können es sich auch im Winter drinnen gemütlich machen: Insbesondere Kamine sind dafür bekannt, dass sie eine ganz besonders schöne Wärme in die Wohnung zaubern.

Bei Mietern herrschen meist Zweifel daran, ob der Einbau bzw. das Aufstellen vom Holzofen, Pelletofen, Elektrokamin oder Ethanolkamin in der Mietwohnung erlaubt ist oder eine Genehmigung des Vermieters erforderlich ist. Im folgenden Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die Anschaffung eines Kamins für Ihre Mietwohnung.

Kaminofen in der Mietwohnung

Die wohl beliebteste Kaminart ist der Kaminofen, der durch Brennholz (Holzscheiten) betrieben wird. Leider fordert dieser meist auch den höchsten Aufwand beim Einbau und Betrieb.

Benötige ich für den Einbau des Kaminofens die Zustimmung des Vermieters?

Ja. Kaminöfen benötigen unter anderem einen Kaminschacht, der regelmäßig von einem Schornsteinfeger gewartet werden muss. Würde man einen neuen Zugang zu einem bestehenden Schornstein schaffen, würde dieses im Nachhinein nicht so einfach rückgängig zu machen sein und damit bereits ein unerlaubter Eingriff in die Bausubstanz stattfinden. Zudem ist es auch nicht eindeutig geregelt, ob der Mieter den vorhandenen Schornstein überhaupt mitbenutzen dürfte. Sofern derartige bauliche Änderungen der Mietwohnung für den Einbau des Kamins notwendig sind, muss die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden.

Vermieter kann ablehnen, außer es ist noch kein Heizsystem in der Wohnung

Der Vermieter muss dem Vorhaben nicht zustimmen, außer es gibt noch kein bestehendes Heizungssystem in der Wohnung. Falls der Mieter seiner Heizpflicht also nicht nachkommen kann, muss der Vermieter dem Mieter für den Einbau des Kamins zustimmen.

Der Mieter ist verpflichtet die Wohnung richtig zu lüften und zu heizen um sie im bestmöglichen Zustand zu erhalten. Wie das richtig geht erfahren Sie unter Richtig Lüften und Heizen in der Mietwohnung.

Sollte kein Kaminschacht vorhanden sein, kann ein Rohr an die Außenwand montiert werden. Das doppelwandige Edelstahlrohr muss dann an das Abgasrohr des Ofens angeschlossen werden. Aber auch diese bauliche Maßnahme an der Außenwand eines Mehrfamilienhauses ist mit allen Wohnungseigentümern abzuklären (OLG Köln, 11.02.2000, 16 WX 9/2000).

Tipp: Es ist auch möglich, dass der Vermieter Bedenken bezüglich der Brennholzlagerung hat. Es sollte bei Erlaubniseinholung auch gleich die Lagerung des Brennholzes besprochen werden. Manche Mieter könnten sich gegen die Lagerung des Holzes im Keller, in der gemeinschaftlichen Gartenhütte oder Terrasse stellen. Zudem wird das Brennmaterial regelmäßig durch das Treppenhaus des Wohnhauses getragen, mit der Folge erhöhter Verschmutzung.

Vermieter immer in die Planung einbeziehen

Insgesamt ist zu beachten, dass die Mietwohnung Eigentum des Vermieters ist und dieser bei größeren Änderungen der Wohnung definitiv in die Planung mit einbezogen werden muss. Dem Vermieter sollten alle geplanten baulichen Veränderungen in schriftlicher Form und ein entsprechender Kostenvoranschlag vorliegen. Änderungen an den ursprünglichen Plänen müssen erneut schriftlich vorgelegt werden. Zu jederzeit muss der technische und verkehrsübliche Standard für den Ofen eingehalten werden, um eine Gefährdung von Personen und Sachen zu vermeiden.

Argumente für einen Kamin in der Mietwohnung

Sie können Glück haben und ihr Vermieter sieht ein, dass der Kamin langfristig auch in seinem Sinne ist. Dann besteht sogar die Möglichkeit, dass der Vermieter einen Teil der Kosten oder tatsächlich alle Kosten übernimmt.

  • Alte Heizungsanlage
    Ist die aktuelle Heizungsanlage bereits sehr alt? Eine gewöhnliche Heizungsanlage sollte nicht länger als 25 Jahre laufen. Steht die Anlage kurz vor Ablauf dieser Zeit, muss der Vermieter in jedem Fall in eine neue Heizanlage investieren. Warum also nicht in einen Kaminofen?
  • Energieausweis (EnEV)
    Seit 2014 besteht für alle Immobilien die Pflicht einen Energieausweis vorlegen zu können. Verstöße gegen die Ausweispflicht führen zu hohen Geldbußen. Im Ausweis wird die Energieeffizienz der Immobilie dargelegt. Die Ausweispflicht soll den Vermieter anregen ökologische und effiziente Heizsysteme einzubauen. Manche Fördermittel hängen sogar von der Energieeffizienz ab.
  • Wertsteigerung der Immobilie
    Der Kaminofen wird den Wert der Immobilie steigern und somit auch im Interesse des Vermieters liegen.

Weiterhin lassen sich durch einen Kaminofen Heizkosten sparen, da Brennholz günstiger als Öl oder Gas ist und die Nutzung der konventionellen Heizung reduziert bzw. ganz unterlassen werden kann. So ist eine erhebliche Senkung der Nebenkosten möglich. Die Wärme wirkt zudem schnell und sehr wohltuend für Körper und Geist.

Ohne Zustimmung des Vermieters

Laut Rechtslage ist die Einwilligung des Vermieters nur notwendig, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden.

Nur möglich ohne Änderung an der Bausubstanz

Wenn der Kaminofen nun in Verbindung mit einem Außenschornstein aus Edelstahl eingesetzt wird, so ist das rein rechtlich keine Änderung an der Bausubstanz und somit nicht genehmigungspflichtig. In einem Mehrfamilienhaus müssten jedoch alle Wohnungseigentümer und somit auch der eigene Vermieter um Erlaubnis gebeten werden. Wie sich die Rechtslage bei einem Einfamilienhaus verhält ist nicht klar definiert.

Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bedenken!

Es sollte jedoch immer bei Einbau eines Kamins bedacht werden, dass bei Auszug meist der ursprüngliche Zustand der Mietwohnung wiederhergestellt werden muss. Das würde bedeuten, dass der Kamin inklusive Außenschornstein wieder entfernt werden müsse.

Vor jeglichem Einbau, Anschluss oder Veränderung ist in jedem Fall eine Prüfung durch einen Schornsteinfeger unabdingbar.

Übrigens: Ein Eingriff in die Bausubstanz ohne Zustimmung des Vermieters kann eine Abmahnung zur Folge haben! Lesen Sie mehr dazu unter Abmahnung vom Vermieter erhalten – Folgen für Mieter.

Abnahme durch Schornsteinfeger

Sollten Sie mit ihrem Vermieter zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen sein, ist spätestens jetzt der Schornsteinfeger mit in die Planung des neuen Kamins mit einzubeziehen. Er muss die Räumlichkeiten begutachten und prüfen, ob der Einbau eines Kaminofens möglich ist. Dies ist außerdem abhängig von der Kilowattleistung des gewünschten Ofens und der Größe des Schornsteins. Der ausgewählte Ofen muss mit den bereits im Haus angeschlossenen Feuerstätten kompatibel sein.

Ein Kaminofen darf nie ohne Abnahme und Zustimmung des Schornsteinfegers betrieben werden!

Neben baulichen Veränderungen, müssen auch Brandschutzbestimmungen beachtet werden. Sicherheitsabstände zwischen Ofen und brennbaren Materialien sind zwingend notwendig.

Staatliche Emissionsüberwachung

Bei der Verbrennung in Kaminen wird am laufenden Band Feinstaub produziert. Bei Feinstaub handelt es sich um sehr kleine Staubpartikel, die für die menschlichen Atemwege besonders gefährlich sind.

Der Kaminofen muss den Richtlinien des Bundesimmissionsschutzgesetzes entsprechen und darf eine bestimmte Menge an Feinstaubentwicklung nicht überschreiten. Achten Sie beim Kauf des Kamins also auf die Einhaltung aller notwendigen DIN und EN-Normen des Herstellers.

Dimensionierung des Ofens

Die Dimensionierung des Ofens ist abhängig von der Raumgröße. Von ihr kann auf die notwendige Heizleistung des Ofens geschlossen werden. Der Heizwert ist also abhängig von der Kubikmeteranzahl der zu beheizenden Wohnräume, von der Wanddämmung und der gewünschten Raumtemperatur.

Je nach Bau- und Energieeffizienzstandard des Hauses wird auch der Heizwärmebedarf variieren. In Neubauten besteht wegen der besseren Dämmung der Wände, meist ein geringerer Bedarf.

Entscheiden Sie sich für einen zu kleinen Ofen für einen zu großen Raum, so arbeitet der Kamin ineffizient und Ihr Geld wird wortwörtlich verbrannt. Ein zu großer Kaminofen führt hingegen zu einer starken Verrußung bei einer sauerstoffarmen Verbrennung.

Pelletofen

Ein weiterer beliebter Wärmespender in der Wohnung ist der Pelletofen. Der Unterschied zu anderen Kaminen liegt in seinem Brennstoff. Anstatt mit Holzscheiten, heizt dieser Ofen mit aus Holzspänen gewonnen kleinen „Pellets“. Sie sind zwischen 20-50 Millimeter groß und mit Hilfe von Wasser und Maisstärke in ihre Form gepresst.

Der Ofen verursacht weniger Schmutz als Kohle oder Holzscheite, die Verbrennung von Pellets ist CO2 neutral und fast ohne Ascheanfall. Zudem ist der Montageaufwand bei Pelletöfen meist sehr gering, wodurch sie problemlos bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können.

Kein Ersatz für Zentralheizung aber Senkung der Heizkosten

Die Wärme bleibt meist in einem Raum, wenn keine Verteilerschächte im Rest der Immobilie verfügbar sind. Zwar ersetzt der Pelletofen in den meisten Fällen keine Zentralheizung, kann aber zur Senkung der Heizkosten beitragen.

Pro Quadratmeter Wohnfläche wird mit 45 Watt Heizleistung gerechnet. Auf Grund von Wärmeverlusten durch offene Türen etc. muss die Zahl noch einmal mit 1,5 multipliziert werden.

Ebenso wie der mit Holz zu befeuernde Kaminofen, benötigt der Pelletofen einen Schornstein. Der Kaminbauer übernimmt den Einbau des Kamins und der Schornsteinfeger die umfassende Prüfung vor der Inbetriebnahme.

Auch der Pelletofen muss bestimmte Auflagen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erfüllen. Bei alten Geräten lässt sich gegebenenfalls ein Feinstaubfilter nachrüsten.

Für den Pelletofen gilt genauso wir für den Holzofen: Bei baulichen Veränderungen muss der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden. Eine Abnahme durch den Schornsteinfeger ist Pflicht.  

Elektrokamin

Eine Alternative zu Holzofen und Pelletofen ist der Elektrokamin. Er ist weniger pflegeintensiv, benötigt keinen Kaminschacht und ist in der Anschaffung erheblich günstiger.

Eine Steckdose mit 220 Volt reicht für eine Heizleistung zwischen 1000 bis 2500 Watt. Jedoch ist die Heizleistung grundsätzlich von der Größe des Kamins abhängig. Der Betrieb des Elektrokamins ist abgasfrei.

Der einzige Nachteil: Da der Elektrokamin über das reguläre Stromnetz betrieben wird, kann er auf Dauer die Stromrechnung in die Höhe treiben. Auf lange Sicht ist der Betrieb eines Holzofens mit Brennholz eventuell effizienter.

Eine Genehmigung vom Vermieter ist für den Elektrokamin nicht notwendig.

Es handelt sich um ein rein elektrisches Gerät, das mit einem Heizlüfter oder einer Elektroheizung vergleichbar ist. Trotzdem müssen Sicherheitsvorkehrungen je nach Modell getätigt werden. Um einen Wärmestau zu vermeiden, sollte das Gerät nicht direkt in der Nähe einer Wand aufgestellt sein. Auch die Lüftungsöffnungen müssen vor Blockierungen geschützt sein.

Ethanolkamin

Beim Ethanolkamin handelt es sich im Gegensatz zu allen anderen genannten Öfen um keine Heizanlage. Der Ethanolkamin ist ein reines Deko Element, das jedoch bei falscher Handhabung schnell zur Gefahr im heimischen Wohnzimmer werden kann.

Als Brennstoff dient dem Deko-Kamin Ethanol. Dabei handelt es sich zu 95-98 Prozent um reines Ethanol. Da der Ethanolkamin über kein Abzugsrohr verfügt, gelangen die schädlichen Verbrennungsprodukte direkt in die Raumluft. Die Verwendung in kleinen Räumen ist daher nicht empfehlenswert!

Weiterhin bestehen keine verbindlichen Sicherheitsstandards und keine klare DIN Form für den Ethanolkamin. Ein Rauchmelder sollte im Zimmer jedoch zumindest angebracht sein.

Alternative: Alfratol

Eine gesündere Alternative zum Ethanolkamin bietet der Alfratolkamin. Der Unterschied der beiden Kamine liegt in ihrem Brennstoff. Alfratol verbrennt sauber, klimaneutral, ohne Schadstoffe und gleichzeitig sicherer. Alfratol wird auch als Bio-Ethanol bezeichnet und wird aus Kartoffeln und Getreide hergestellt. Hauptbestandteil ist also Bioalkohol.

Bei der Verbrennung entsteht jedoch Kohlenstoffdioxid und Wasser, wodurch die Luft schneller verbraucht und feuchter wird. Dagegen hilft regelmäßiges Lüften der Räume.

Da keine schädliche Rauchbildung bei der Nutzung des Afratol Kamins entsteht, kann der Kamin auch ohne Kaminanschluss genutzt werden.

Hinweis: Vom TÜV ist der Bioethanolkamin als „Dekorative Feuerstelle für flüssige Brennstoffe“ (DIN-Norm 4734-1) eingestuft und unterliegt nicht der Feuerstättenverordnung. Damit ist der Kamin nicht genehmigungspflichtig, weder durch den Vermieter noch durch einen Schornsteinfeger.  

Sollten Sie den Kamin aber beispielsweise ummauern wollen, so liegt eine bauliche Veränderung der Wohnung vor. Dann müsste das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden, da Sie sonst Gefahr laufen eine Abmahnung zu erhalten.

Recht des Vermieters auf ursprünglichen Zustand

Sie haben nun einen Überblick über verschiedene Kaminarten erhalten. Bei Auszug aus der Mietwohnung heißt es jedoch wieder „Alles auf Anfang“. Der Mieter ist daher verpflichtet, alle Änderungen an der Mietsache wieder rückgängig zu machen. Der Vermieter hat das Recht auf Rückgabe der Wohnung im ursprünglichen Zustand.

Haben Sie sich für einen Einbauofen entschieden, so muss der Vermieter den Kamin bei Auszug nicht übernehmen. Auf eine Ausgleichszahlung müssen Sie meist auch nicht hoffen. Die beste Lösung besteht darin, dass der Nachmieter den Kaminofen gegen eine Abstandszahlung übernimmt.

Tipp: Um Streit mit dem Vermieter zu vermeiden, sollten Sie den Einbau eines Holz- oder Pelletofens im Voraus immer mit dem Vermieter abklären – auch wenn keine Änderungen der Bausubstanz vorgenommen werden. Wollen Sie eine günstige und unkomplizierte Heizalternative? Dann entscheiden Sie sich doch für den nicht genehmigungspflichtigen Elektrokamin. Sofern Sie weiterhin mit ihrer Öl- oder Gasheizung Ihre Wohnung wärmen aber die Atmosphäre eines Kamins nicht missen wollen, sollten Sie auf den Bio-Ethanol Kamin zurückgreifen.

Häufige Fragen zum Thema

Kann man in jede Wohnung einen Kamin einbauen?

Nein. Einige wenige Wohnung erfüllen die nötigen Voraussetzungen für den Einbau eines Kamins nicht. Ein Kaminofen erfordert im Regelfall den Zugang zu einem Schornstein und Kaminschacht. Ohne einen Schacht muss ein Abgasrohr an der Außenwand des Hauses angebracht werden. Ist auch dies nicht möglich, kann der Kamin nicht eingebaut werden. Ob die erforderlichen Rahmenbedingungen bestehen muss ein Schornsteinfeger vor dem Einbau prüfen.

Wie kann ich als Vermieter einen Kamin verbieten?

Der Einbau eines Kaminofens erfordert im Regelfall einen Eingriff in die Bausubstanz. Einer solchen Veränderung an der Mietsache muss der Vermieter zustimmen und kann den Einbau eines Kamins dementsprechend auch verbieten. Kann der Mieter allerdings ohne einen Kaminofen seiner Heizpflicht nicht nachkommen, muss der Vermieter einem Einbau zustimmen.

Wer darf einen Kaminofen abnehmen?

Die Abnahme eines Kaminofens erfolgt grundsätzlich durch einen Schornsteinfeger.

Titelbild: Anatoliy Eremin / shutterstock.com

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