Wenn bei einem Überfall die Tasche mit Portemonnaie und dem persönlichen Haustürschlüssel gestohlen wird, kann das für den Betroffenen im Nachgang teuer werden. Viele Mieter befürchten, dass sie für ein neues Haustürschloss zahlen müssen. Doch was ist bei Schlüsseldiebstahl zu tun und welche Kosten muss der bestohlene Mieter tatsächlich erwarten?
Wohnungsschlüssel gestohlen – Was tun?
Nach einem Schlüsseldiebstahl sollten Sie als erstes Folgendes erledigen:
- Schlüsseldienst anrufen
Falls Sie keinen Zweitschlüssel zur Verfügung haben, müssen Sie einen Schlüsseldienst kontaktieren. - Vermieter informieren
Bei Schlüsselverlust sollten Sie als Mieter immer schnell reagieren und den Vermieter über den Verlust informieren. Es lohnt sich nicht, den verlorenen Schlüssel zu verschweigen, denn bei Auszug müssen alle Schlüssel wieder dem Vermieter übergeben werden. Fehlt ein Schlüssel, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters die gesamte Schließanlage austauschen lassen (BGH VIII ZR 205/13) und zusätzlich eine Entschädigung fordern (Landgericht Heidelberg, Az.: 5 S 52/12).
Schlüssel nachmachen oder Schloss austauschen?
Ist der gestohlene Schlüssel nummeriert, muss der Hauseigentümer für eine Schlüsselkopie schriftlich Einverständnis geben. Falls der Hauseigentümer jedoch Bedenken bezüglich der Sicherheit hat und dem Mieter das Nachmachen des Schlüssels verweigert, muss eine neue Schließanlage für das Mietshaus her. Das kann jedoch teuer werden: Nicht nur die Haustür benötigt ein neues Schloss, sondern auch jede einzelne Mietwohnung des Hauses benötigt einen neuen Zylinder. Pro Zylinder ist mit etwa 100 Euro zurechnen.
Schlüssel gestohlen – wer haftet?
Wer für die neuen Schlüssel oder gar eine komplett neue Schließanlage zahlen muss, ist von der vorliegenden Situation abhängig:
- Der Mieter trägt eine Mitschuld am Verlust des Schlüssels
Der Mieter haftet für den Verlust des Schlüssels, wenn er durch eine schuldhafte Verletzung der Obhutspflicht abhanden gekommen ist. Die Obhutspflicht gilt als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag und besagt, dass Schlüssel vor Verlust geschützt werden müssen. - Es besteht eine Missbrauchsgefahr.
Der Mieter haftet für den Verlust des Schlüssels, wenn eine akute Gefahr besteht, dass Dritte sich mit dem gestohlenen Schlüssel Eintritt zu Haus und Wohnung verschaffen. Zudem ist bei Missbrauchsgefahr der Austausch der gesamten Schließanlage notwendig. Übrigens: Wartet der Vermieter mit dem Austausch der Schließanlage zu lange (mehr als ein Jahr), muss der Mieter nicht mehr zahlen (Amtsgericht Waren (Müritz), Urteil vom 12.10.2017, Az. 106 C 1139/15). - Der Mieter trägt keine Schuld am Verlust des Schlüssels.
Der Mieter haftet nicht für den Verlust des Schlüssels, wenn dem Mieter durch Überfall der Schlüssel unverschuldet gestohlen wurde. In einem Fall musste ein Vermieter Schlösser an Haus- Kellertür austauschen, da einem Mieter die Schlüssel gestohlen wurden. Die Kosten forderte er beim Mieter ein, da der Mietvertrag eine Klausel enthielt, nach welcher der Mieter zahlen müsse, wenn bei Schlüsselverlust durch fahrlässiges Handeln ein Missbrauch des Schlüssels zu vermuten ist. Das Amtsgericht Berlin-Spandau befand die Klausel für unwirksam, denn der Mieter hat keine Schuld am Schlüsseldiebstahl zutragen. Die Klausel besagt nämlich nur, dass der Mieter bei fahrlässigem Handeln haften würde. Der Mieter muss in einem solchen Fall den Schlosstausch nicht zahlen (Az.: 6 C 546/12).
Weitere Fälle, in denen der Mieter für Schlüsseldiebstahl nicht haften musste:
- Schlüssel des Mieters wird aus abgeschlossenen Wertfach im Krankenzimmer gestohlen (Amtsgericht Ahrensburg, Urteil vom 25.06.2010, Az. 47 C 1171/09).
- Mieter wurde Schlüssel aus Rucksack samt Portemonnaie beim Einkaufen gestohlen (Amtsgericht Hamburg, Az.: 47 C 178/99).
Klausel zu Schlüsselverlust – Gültig?
Eine Klausel im Mietvertrag, die besagt, dass Sie die Kosten bei Schlüsseldiebstahl unabhängig von Verschulden oder Missbrauchsgefahr, übernommen werden müssen, wurde bereits mehrmals als ungültig erklärt (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 7 U 165/03).
Zahlt meine Versicherung bei Schlüsseldiebstahl?
Nicht jede Versicherung greift bei Schlüsseldiebstahl. Ob eine Haftpflichtversicherung oder eine Hausratsversicherung für den Schaden aufkommen, ist vom Vertrag und dem Kleingedruckten abhängig. Weiterhin unterscheiden die Versicherungen nicht zwischen „Schlüssel gestohlen“ und „Schlüssel verloren“. Jedoch ist es wichtig, welcher Schlüssel weg ist. Ausgeschlossen sind beispielsweise Autoschlüssel und Schließfachschlüssel. Eine Hausratsversicherung zahlt zwar für die Öffnung der Tür, wenn der eigene Haustürschlüssel weg ist aber nicht bei Verlust von fremden Schlüsseln. Einige Haftpflichtversicherungen zahlen wiederum erst, wenn Dritte geschädigt wurden.
Tipp: Achten Sie bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung auf das Kleingedruckte:
- Kosten für das Öffnen der Wohnung durch eine Schlüsseldienst werden übernommen
- Kosten für das Wechseln des Schlosses werden übernommen
- Bis zu welcher Summe werden die Kosten übernommen?
- Sind Folgeschäden inbegriffen (wie Schäden durch Einbruch)
Titelbild: Von Elya Vatel / shutterstock.com