Nach einem unverschuldeten Wohnungsbrand haben Mieter das Recht, auf Kosten des Vermieters in einem Hotel oder einer Pension zu wohnen. Zudem kann die Miete – je nach Schwere des Schadens – bis zur Schadenbeseitigung gemindert werden. Ist die Wohnung durch den Brand unbewohnbar, ist eine Mietminderung von 100 % gerechtfertigt.
Inhaltsverzeichnis
Mietwohnung nach Brand unbewohnbar – Muss der Vermieter Ersatzwohnung stellen?
Ist die Mietwohnung nach einem Brand unbewohnbar, ist der Vermieter nicht verpflichtet, seinem Mieter eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen (LG Düsseldorf DWW 1996 282).
Sollte der Vermieter dennoch eine Ersatzwohnung anbieten, ist der Mieter nicht verpflichtet, diese anzunehmen.
Kann der Mieter nicht bei Freunden oder Verwandten unterkommen und findet keine andere geeignete Unterkunft, ist es möglich, übergangsweise im Hotel oder einer Pension zu wohnen.
Wer zahlt die Hotelkosten?
Der Mieter darf Schadenersatzansprüche stellen, wenn ein Mangel wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, eingetreten ist (§ 536a BGB). Ist der Vermieter also für den Brand in der Mietwohnung verantwortlich bzw. muss den Brand verantworten, ist er verpflichtet, die Hotelkosten des Mieters zu übernehmen.
Beispiel: Veraltete Elektrik wurde nicht ausgetauscht obwohl dem Vermieter der Mangel bekannt war. Die veraltete Elektrik und somit der Vermieter ist Verursacher eines Wohnungsbrands.
Besitzt der Vermieter eine entsprechende Gebäude- oder Feuerversicherung, wird diese für die Hotelkosten aufkommen.
Details dazu unter Brand in Mietwohnung – Haftung und Kostenübernahme.
Private Hausratversicherung für Mieter empfohlen
Hat der Vermieter den Brand nicht zu verantworten, darf er nicht zum Schadenersatz verpflichtet werden und muss keine Hotelkosten zahlen – auch nicht seine Versicherung. Für diesen Fall sollte der Mieter zwingend eine private Hausratversicherung besitzen, die die Hotelkosten dann übernimmt.
Achtung: Wurde der Wohnungsbrand grob fahrlässig von einem Nachbarn oder einer anderen Person verursacht, wird die Hausratversicherung einen Schadensersatzanspruch bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers stellen.
In der Regel übernimmt die Hausratversicherung die Hotelkosten bis die Wohnung wieder bewohnbar ist. In welcher Höhe und Form die Kosten übernommen werden, ist abhängig vom Versicherungsschutz.
Muss die Miete weitergezahlt werden?
Grundsätzlich muss die Miete nach einem Brand weitergezahlt werden. Allerdings kann der Mieter die Miete – je nach Schwere des Schadens – nach § 536 BGB mindern, wenn er den Brand nicht zu verantworten hat.
Hat der Mieter den Brand verursacht, darf er die Miete nicht mindern.
Ausnahme: Wurde die Mietsache durch den Brand völlig zerstört, erlischt das Mietverhältnis und die Verpflichtung der Mietzahlung automatisch.
Wohnungsbrand Mietminderung
Kann die Wohnung nicht in zumutbarer Weise genutzt werden, darf der Mieter die Miete bis zur vollständigen Beseitigung des Schadens mindern (§ 536 BGB). Ist die Beeinträchtigung so gravierend, dass die Nutzung der Wohnung ausgeschlossen ist, darf die Miete sogar bis zu 100% gemindert werden.
Beispiel: Bei Brand- oder Wasserschäden oder extremem, gesundheitsschädigendem Schimmelbefall ist eine Mietminderung bis zu 100% möglich.
Der Mieter muss seinen Vermieter in diesem Fall nicht schriftlich unter Fristsetzung vorab auf den Mangel hinweisen, sondern darf die Miete sofort mindern (§ 286 Nr. 4 BGB).
Wie das mit der Mietminderung genau funktioniert erfahren Sie unter Mietminderung.
Wohnungsbrand Mietausfall
Kann die Wohnung aufgrund des Wohnungsbrandes nicht weitervermietet werden oder wurde die Miete aufgrund des Brandes zu 100% gemindert, entsteht dem Vermieter ein Mietausfall. Da dieser Mietausfall zu den Folgen des Brandschadens gehört, ersetzt die Versicherung des Vermieters (Gebäudeversicherung, Feuerversicherung) ihm in der Regel den Mietausfall.
Wer muss die Wohnung nach einem Brand sanieren?
Vermieter sind verpflichtet die Mietsache in Stand zu halten (§ 535 BGB). Nach einem Brand ist der Vermieter demnach verpflichtet, die Brandspuren zu beseitigen und die Wohnung wieder bewohnbar zu machen.
Wird die Wohnung nach dem Brand nicht vom Vermieter renoviert, obwohl es seine Pflicht wäre, darf die Miete gemindert werden. Wurde die Mietsache durch den Brand allerdings vollständig zerstört besteht keine Wiederherstellungspflicht für den Vermieter.
Weitere Pflichten, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben, finden Sie unter Pflichten aus dem Mietvertrag.
Bei Verschulden des Mieters muss er selbst sanieren
Hat der Mieter den Brand jedoch selbst zu verantworten, ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Schaden in der Wohnung zu beseitigen. In diesem Fall ist es die Verpflichtung des Mieters, das Eigentum des Vermieters wieder instand zu setzen.
Ausnahme: Hat der Vermieter die Kosten der Wohngebäudeversicherung im Mietvertrag auf die Mieter umgelagert, muss die Wohngebäudeversicherung des Vermieters leisten (BGH, 19.11.14, VIII ZR 191/13) – Auch, wenn der Mieter den Schaden verursacht hat und über eine entsprechende private Versicherung verfügt.
Hat der Schadenverantwortliche (Mieter/Vermieter) eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, übernimmt diese i. d. R. die Kosten der Schadenbeseitigung.
Wohnung nach Brand kündigen
Der Mieter hat das Recht, die Wohnung nach einem Brand zu kündigen. Ist die Wohnung unbewohnbar und wird dies von einem Gutachter entsprechend bestätigt, darf der Mietvertrag fristlos gekündigt werden (§ 543 BGB).
Der Berliner Mieterverein rät allerdings, eine abgebrannte Wohnung nicht zu kündigen, wenn sie saniert wird. Denn nach der vollständigen Sanierung hat der Mieter das Recht wieder in seine Wohnung einzuziehen.
Der Vermieter darf im Falle eines Wohnungsbrandes den Mietvertrag kündigen, wenn die angemessene wirtschaftliche Nutzung nicht mehr gegeben ist. Dies kann bei einem unzumutbar hohen Kostenaufwand für die Wiederherstellung der Mietsache der Fall sein.
Wurde die Immobilie durch den Brand völlig zerstört, erlischt das Mietverhältnis ohne Kündigung automatisch.
Häufige Fragen zum Thema
Wer zahlt Brandschaden in Mietwohnung?
Bei einem Wohnungsbrand zahlt die Versicherung des Verursachers. Ist der Mieter Verursacher zahlt die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, liegt die Schuld beim Vermieter zahlt die Gebäude- oder Feuerversicherung.
Wann zahlt die Brandversicherung nicht?
Hat der Versicherte bzw. dessen Mieter den Wohnungsbrand absichtlich oder durch fahrlässiges Verhalten ausgelöst wie bspw. unbeaufsichtigtes Kaminfeuer, brennende Kerzen oder Geräte, dann greift die Brandversicherung in der Regel nicht.
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